Qualifizierte Betreuung

Was ist eigentlich wenn

... ich einen Unfall habe oder so krank oder behindert bin, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?

... ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?

... für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?

 Wer sorgt dafür, dass meine Interessen und Rechte gewahrt bleiben?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter Annahme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden.

Treffen Sie deshalb frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z.B. mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Dadurch werden Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihre Interessen gewahrt.

Für weitere Fragen können Sie mich gerne anrufen.

 

  • Rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz; BTG und BGB
  • Hilfe auf Vollmachtsbasis und Bestellung durch das Vormundschaftsgericht
  • Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, HIV und Aids
  • Trauerbegleitung | Trauerhilfe


  • vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt, vertrete ich Betroffene im Rahmen meines Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer e.V.

Fortbildung zum Pädagogisch-psychologischer Berater, diverse regelmäßige Fortbildungen zu betreuungsrelevanten Fragen


Spezialgebiete:

  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung

 


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen